Infos zu Krankenfahrten

Krankenfahrten/Rollstuhlfahrten

Sofern für Krankenfahrten ein Mietwagen oder Rollstuhl-Mietwagen benötigt wird z.B. für

  • ambulante Behandlung
  • ambulante Operation
  • Dialyse
  • Strahlentherapie
  • Chemotherapie
  • stationäre Behandlung (Einweisung / Entlassung)
  • Arbeitsunfall
  • Schulunfall
  • ärztliche Verordnung (Taxi-Schein)

Ambulante Behandlung

langfristige Genehmigungen werden durch die Krankenkasse erstellt, wenn folgende Punkte erfüllt sind:

  • Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen aG, Bl oder H im Ausweis
  • Pflegestufe 2 oder 3 – Patienten
  • Personen mit vergleichbarer Mobilitätseinschränkung und längerer Behandlungsdauer.

Eine ärztliche Verordnung (Taxi-Schein) ist für jede Fahrt erforderlich und muss durch die Krankenkasse genehmigt werden. Ein Eigenanteil ist zu entrichten.

Ambulante Operation

Am Tag der Operation sowie

  • max. 2 Fahrten an 7 Tagen vor der OP (Vorbereitung der Operation) sowie
  • max. 7 Fahrten innerhalb 14 Tagen nach der OP (Nachsorgeuntersuchung)

Eine ärztliche Verordnung (Taxi-Schein) ist für jede Fahrt erforderlich. Ein Eigenanteil ist zu entrichten.

Genehmigung durch die Krankenkasse ist nicht erforderlich.

Dialyse

Diese Fahrten werden in der Regel immer genehmigt.

Eine ärztliche Verordnung (Taxi-Schein) ist für jede Fahrt erforderlich und muss durch die Krankenkasse genehmigt werden. Ein Eigenanteil ist zu entrichten.

Strahlen- oder Chemotherapie

Diese Fahrten werden in der Regel immer genehmigt.

Eine ärztliche Verordnung (Taxi-Schein) ist für jede Fahrt erforderlich und muss durch die Krankenkasse genehmigt werden.  Ein Eigenanteil ist zu entrichten.

Stationäre Behandlung

Einweisung bzw. Entlassung aus dem Krankenhaus (stationär).

Eine ärztliche Verordnung (Taxi-Schein) ist für jede Fahrt erforderlich. Ein Eigenanteil ist zu entrichten.

Genehmigung durch die Krankenkasse ist nicht erforderlich.

Arbeitsunfall

Egal, ob ambulant oder stationär. Hier ist die Berufsgenossenschaft (BG) Kostenträger.

Eine ärztliche Verordnung (Taxi-Schein) ist für jede Fahrt erforderlich. Ein Eigenanteil ist nicht zu entrichten.

Genehmigung durch die Krankenkasse ist nicht erforderlich.

Schulunfall

Egal, ob ambulant oder stationär. Hier ist die Gemeinde-Unfallversicherung Kostenträger.

Eine ärztliche Verordnung (Taxi-Schein) ist für jede Fahrt erforderlich. Ein Eigenanteil ist nicht zu entrichten.

Genehmigung durch die Krankenkasse ist nicht erforderlich.

Es besteht die Möglichkeit des Schultransportes, so lange die Mobilität des Kindes eingeschränkt ist.

 Eigenanteil

 Jeder Krankentransport ist i.d.R. eigenanteilspflichtig. Er sollte 10% der Beförderungskosten für Hin- und Rückfahrt mindestens aber 5,00 €, höchstens jedoch 10,00 € betragen.

Serienfahrten werden je nach Krankenkasse unterschiedlich veranlagt. Es werden manchmal für jede Fahrt, manchmal jedoch nur für die 1. und letzte Fahrt ein Eigenanteil gefordert.

Unsere Fahrer erstellen Ihnen selbstverständlich eine Quittung. Diese können Sie mit den Arzneiquittungen u.ä. bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Bei Erreichen der Belastungsgrenze erhalten Sie einen Befreiungsausweis. Mit diesem brauchen Sie für das laufende Kalenderjahr keine weiteren Eigenanteile entrichten (zeigen Sie den Ausweis einfach unserem Fahrer).

Es besteht die Möglichkeit den Eigenanteil bereits zu Jahresbeginn bei Ihrer Krankenkasse zu entrichten. Dann erhalten Sie sofort den Befreiungsausweis und müssen sich um keine weiteren Zahlungen kümmern.

Die Belastungsgrenze liegt bei:

  • chronischen Erkrankungen bei 1% des Bruttojahreseinkommens,
  • ohne chronische Erkrankung bei 2% des Bruttojahreseinkommens.

Ärztliche Verordnung (Taxi-Schein)

Die „ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung nach Anlage 4“ wird gemein hin „Taxi-Schein“ genannt und wird für jede Krankenfahrt benötigt. Sie wird ausgestellt, wenn Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, oder eine der oben aufgeführten Voraussetzungen erfüllen.

Bei Einzelfahrten ist für jede Fahrt eine Verordnung notwendig, um mit dem Kostenträger abzurechnen,

Bei Serienfahrten (Dialyse, Chemo- o. Strahlentherapie) wird i.d.R. monatlich oder zum Abschluss der Therapie eine Sammelauflistung der Fahrten ausgestellt.

Die Fahrten müssen auf der Rückseite der Verordnung durch Ihre Unterschrift bestätigt werden.